Besondere Bestimmungen für die Luftfracht bestimmter Güter

Mar 05, 2026

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1. Pulverförmige Waren: Bei Waren, die in Beuteln verpackt sind, sollte die äußerste Schicht ein mit Kunststoff-beschichteter, gewebter Beutel sein, um ein Auslaufen zu verhindern. Das Bruttogewicht einer einzelnen Sendung sollte 50 kg nicht überschreiten. Bei Waren, die in Fässern aus Pappe, Holz oder Sperrholz verpackt sind, muss der Trommelkörper unbeschädigt, die Nähte dicht, die Deckel versiegelt und die Reifen stabil sein. Bei in Glas verpackten Waren sollte das Gewicht des Inhalts pro Flasche 1 kg nicht überschreiten. Bei Gütern, die in Eisen- oder Holzwerkstoffen verpackt sind, sollte die Innenseite des Kartons mit Polstermaterial ausgefüllt werden. Das Bruttogewicht einer einzelnen Sendung sollte vorzugsweise 25 kg nicht überschreiten.

 

2. Flüssige Güter: Behälter müssen einen Innenraum von 5–10 % haben und die Deckel müssen dicht verschlossen sein, um ein Auslaufen zu verhindern. Bei Flüssigkeiten, die in Glasbehältern verpackt sind, sollte das Fassungsvermögen jedes Behälters 500 ml nicht überschreiten. Das Bruttogewicht einer einzelnen Sendung sollte vorzugsweise 25 kg nicht überschreiten. Das Innere der Box sollte mit Polsterung und saugfähigem Material gefüllt sein, um ein Wackeln oder Auslaufen zu verhindern.

 

3. Nicht stoß- und druckempfindliche Güter: Diese benötigen keine Verpackung, wie z. B. Reifen. Waren, die schwer zu zählen sind, unregelmäßig geformt sind, Transportgeräten ähneln oder durch das Flugzeug leicht beschädigt werden können, sollten mit Seilen oder Sackleinen umwickelt oder zusätzlich verpackt werden.

 

4. Präzise, ​​zerbrechliche und leicht zerbrechliche Güter: Das Bruttogewicht eines einzelnen Artikels sollte vorzugsweise 25 kg nicht überschreiten. Die folgenden Verpackungsmethoden können verwendet werden:
① Hängeverpackung: Mit mehreren Federn oder Seilen die Ware in der Mitte des Kartons aus allen Richtungen nach innen aufhängen.

② Mehrschichtige Verpackung: Waren-Polstermaterial-Innenverpackung-Polstermaterial-Transportverpackung (Außenverpackung).

③ Glaswarenverpackung: Verwenden Sie ausreichend dicken Schaumstoff und andere Polstermaterialien, um die Glaswaren fest einzuwickeln, und legen Sie sie dann in einen stabilen Wellpappkarton oder eine Holzkiste. Der Inhalt der Box darf sich nicht bewegen.

④ Anti-Kippschutzverpackung: Verpackung mit großem Boden, Griffen oder einem Rillendeckel; Glasplatten und Windschutzscheiben, die nicht flach ausgelegt werden können, müssen diese Verpackungsart verwenden.

 

5. Große Ladung: Ladung mit großem Volumen oder Gewicht sollte an der Unterseite mit Schwellen oder Sockeln versehen sein, um den Betrieb mit dem Gabelstapler zu erleichtern.

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