Versicherungsbedingungen für den Eisenbahntransport
Mar 11, 2026
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Der versicherte Transport ist freiwillig; Die Entscheidung, ob eine Versicherung abgeschlossen werden soll oder nicht, liegt ausschließlich beim Versender. Bei der Versicherung des Transports muss der Versender im Abschnitt „Versenderunterlagen“ des Frachtbriefs „Versicherter Transport“ angeben und im Abschnitt „Frachtpreis“ den tatsächlichen Preis der gesamten Sendung angeben. Die Versicherungsgebühr ist gleichzeitig mit der Transportgebühr zu entrichten.
Die gesamte Sendung muss versichert sein; Es ist nicht zulässig, nur einen Teil einer Sendung zu versichern. Bei Waren mit unterschiedlichen Versicherungssätzen müssen beim Versand als Einzelsendung der Warenname und der tatsächliche Preis separat auf dem Frachtbrief angegeben werden und die Versicherungsgebühr wird jeweils separat berechnet.
Bei der Kombination von Waren mit unterschiedlichen Versicherungssätzen gilt der jeweils höchste Versicherungssatz.
Eine Vollkaskoversicherung ist obligatorisch; Nur bei Vollkasko erhalten Sie die volle Entschädigung.
