Verpackung und Etikettierung für Luftfracht

Apr 04, 2026

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1. Die Verpackung der Waren muss sicherstellen, dass sie während des Transports nicht beschädigt werden, verloren gehen oder auslaufen, und dass sie weder Flugzeugausrüstung noch andere Gegenstände beschädigen oder verunreinigen darf. Die Verpackung muss stabil, intakt und leicht sein und den Anforderungen des gesamten Transportprozesses genügen.

 

2. Der Versender muss auf der Außenverpackung jedes Warenstücks deutlich die Firmennamen des Empfängers und des Versenders, detaillierte Adressen sowie Lager- und Transportanforderungen angeben.

 

3. Der Versender muss das Frachttransportetikett des Frachtführers auf der Außenverpackung jedes Güterstücks anbringen oder anbringen.

 

4. Bei Verwendung von Altverpackungen muss der Versender sämtliche Restmarkierungen und Etiketten von der Originalverpackung entfernen.

 

5. Die Verpackung von Sondergütern wie lebenden Tieren, verderblichen Gütern, Wertgegenständen und gefährlichen Gütern muss den spezifischen Anforderungen des Beförderers für diese Güter entsprechen.

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