Vorschriften zur Art der Luftfrachtverpackung
Apr 06, 2026
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Holzkisten: Dicke und Struktur müssen für den sicheren Warentransport geeignet sein. Holzkisten für Wertgegenstände, Präzisionsinstrumente und zerbrechliche Gegenstände müssen frei von Mängeln wie Korrosion, Insektenbefall und Rissen sein.
Kartons: Sollten dem Gesamtgewicht gleichartig verpackter Güter in einer Stapelhöhe von 3 Metern bzw. 4 Lagen standhalten.
Bambuskörbe/Hüftkörbe: Dicht gewebt, sauber, stabil, ohne Brüche oder Risse. Die Außenmaße sollten vorzugsweise 50×50×60 cm nicht überschreiten und das Bruttogewicht eines einzelnen Gegenstandes sollte vorzugsweise 40 kg nicht überschreiten. Der Inhalt und die Polstermaterialien dürfen nicht auslaufen. Sie sollten dem Gesamtgewicht gleichartiger, in 3 Lagen gestapelter Güter standhalten können.
Eisenfässer: Die Blechstärke sollte dem Gewicht des Inhalts entsprechen. Kleine und mittelgroße Eisenfässer mit einem Einzelbruttogewicht von 25–100 kg sollten aus 0,6–1,0 mm Blech gefertigt sein, große Eisenfässer mit einem Einzelbruttogewicht von 101–180 kg sollten aus 1,25–1,5 mm Blech gefertigt sein.
Kurz gesagt: Wenn Sie per Flugzeug verschicken möchten, müssen Sie wissen, wie Sie Ihre Waren entsprechend den Lufttransportvorschriften verpacken müssen, ob eine spezielle Verpackung erforderlich ist oder ob Kartons verwendet werden sollten usw. Auf diese Weise werden Sie nicht aufgefordert, die Waren neu zu verpacken oder zu verbessern, weil die Verpackung nicht den Vorschriften entspricht.
